Rechtsschutz für Landwirte

Weil es um mehr geht, als Säen und Ernten

Im landwirtschaftlichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder angeblichen Verstößen gegen Cross Compliance Richtlinien der EU. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Vertrags-Rechtsschutz

Vertrags-Rechtsschutz
© Jan Jansen, Fotolia #54642803

Der Mähdrescher eines Landwirts wurde von der Vertragswerkstatt nicht ordnungsgemäß repariert. Die Ernte konnte deshalb nicht termingerecht erfolgen und es war notwendig, ein Lohnunternehmen zu beauftragen. Die Werkstatt möchte den Schaden nicht übernehmen, weshalb die Sache vor Gericht geht. Erst in der 2. Instanz kam es zu einem Vergleich. Die Rechtsschutzversicherung kam für alle anfallenden Anwalts- und Gerichtkosten auf.

Cross-Compliance-Rechtsschutz

Cross-Compliance-Rechtsschutz
© countrypixel, Fotolia #52883146

Einem Landwirt wurde vorgeworfen, gegen Futtermittelbestimmungen verstoßen zu haben. Darauf hin wurden die geleisteten EU-Direktzahlungen teilweise zurückgefordert. Der Landwirt wollte vor dem Verwaltungsgericht gegen diesen Verwaltungsakt klagen. Seine Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage für die Übernahme der anfallenden Kosten.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
© Sebastien Closs, Fotolia #66401941

Der Pächter einer Weide wollte den Pachtvertrag vorzeitig kündigen. Der Landwirt, dem die Weide gehört, lehnte dies ab. Daraufhin wurde vom Pächter einfach kein Pachtzins mehr gezahlt. Da mehrere Mahnschreiben nicht fruchteten, sah der Landwirt sich gezwungen, über seinen Anwalt Klage auf Erfüllung des Pachtvertrags und Zahlung der ausstehenden Pacht zu stellen. Seine Rechtsschutzversicherung ging für alle anfallenden Kosten in Vorauslage.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz
© hpunkt_de, Fotolia #3341926

Einem Forstwirt wird vorgeworfen, ein altes Fass mit Altöl im Wald entsorgt zu haben. Durch ausgelaufenes Öl war auch ein nahegelegener Bach verschmutzt worden. Die Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage und übernahm die Kosten der Verteidigung, des Gerichts und des Sachverständigen, der anhand einer chemischen Analyse feststellen konnte, dass es sich beim Öl um einen Schmierstoff handelte, der in der Industrie zum Einsatz kommt. Eine Verbindung zum forstwirtschaftlichen Betrieb des Beklagten konnte damit ausgeschlossen werden. Es erfolgte ein Freispruch.

Rechtsschutz im Enteignungsverfahren

Rechtsschutz im Enteignungsverfahren
© Westend61, Fotolia #54999875

Eine Gemeinde plant eine Umgehungsstraße, die durch eines der Felder eines Landwirts führen soll. Als die Verhandlungen am angebotenen Kaufpreis scheitern, sucht die Gemeinde den Weg der Enteignung. Dagegen will der Landwirt sich wehren. Seine Rechtsschutzversicherung gewährt vollumfängliche Deckung.

Für wen sind die Versicherungen?

Für alle Land- und Forstwirte, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?
  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
  • Rechtsschutz für Land- und Forstwirte
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Cross-Compliance-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Forderungsmanagement

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?
  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Was ist zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung
Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Maschinenversicherung
Viele landwirtschaftliche Maschinen wie z. B. Mähdrescher oder Holzrücker sind sehr teuer, was sich auch in den Reparaturkosten widerspiegelt. Vor allem der Einsatz in schwierigerem Gelände fordert dem Gerät einiges ab. Aber auch einfache Unachtsamkeit oder ein Bedienfehler können große Schäden verursachen. Um sich gegen diese Kosten abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinenversicherung. Diese ist in verschiedenen Deckungsumfängen - vom „Vollschutz“ bis zur Basisdeckung - ähnlich einer Teilkasko erhältlich. Im Vollschutz wären z. B. auch Schäden durch Schmiermittelmangel, Material- oder Ausführungsfehler abgesichert. Ein lohnenswerter Hochleistungsschutz!

Hagelversicherung
Ein Hagelschauer benötigt nur wenige Sekunden, um die Ernte eines ganzen Jahres zu vernichten. Die finanziellen Folgen sind verheerend. Mit einer Hagelversicherung können Sie den Ertrag Ihrer Felder gegen die Naturgewalt Hagel absichern.

Tierversicherungen
Wer seinen Ertrag aus Haltung und/oder Zucht von Tieren zieht, sollte sich über die Möglichkeiten der Absicherung dieser Tiere informieren. Das Angebot am Markt ist inzwischen enorm: Von der Stückversicherung für Mastschweine über die Lebensversicherung für Zuchtpferde, bis hin zu Leibesfruchtversicherung für ungeborene Kälber, können Sie Ihren Bedarf hervorragend absichern.