Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen

Bevor es zu spät ist

Geschäftsinhalts­versicherung Büro und Praxen

Jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Einbruch und Vandalismus in einem Reisebüro

Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen
© Gina Sanders, Fotolia #480

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Bürogebäude ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Die Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Wände beschmiert und die Computer in den Räumen zerstört.

Brand in Arztpraxis

Geschäftsinhaltsversicherung Büro und Praxen
© Ingo Bartussek, Fotolia #25384700

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen zehn Tage in Anspruch.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Bürobetriebe und Praxen, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Die gesamte Büro- und Praxenausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
  • Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes
    Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung
    durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck

Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten
Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B.
    nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den
    Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
Gut zu wissen: Betriebsunterbrechung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen.
Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung
oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen.

Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation
durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung
absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschades entgangene Betriebsgewinne und
fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des
Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme
    der Inhaltsversicherung
  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und
    kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden
  • Große Betriebsunterrbrechungsversicherung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.