Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ein „Muss“ für jeden Bauherren!

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaft­pflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Kratzer

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.

Keine Chance

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.

Spaziergang

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das Wetter und begutachtete den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt. Aus Unachtsamkeit ließ der Bauherr, der bei den Arbeiten den Zimmerleuten zur Hand ging, ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschine fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf den Spaziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 € geschätzt.

Hoch hinaus

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, lies der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst an einer Stelle stark absackte und sich mehrere  Verstrebungen lösten. Diese fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte. Insgesamt wurde die Schadenhöhe auf 6.400 € geschätzt.

Nagel

Bauherrenhaftpflicht

Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt.